OLG Wechsel im gleichen Bundesland

  • Hallo zusammen, ich bin Anwärterin in Niedersachsen und werde dieses Jahr im Oktober fertig. Aus privaten Gründen plane ich, evtl. in etwa 2 Jahren in die Heimat meines Partners zu ziehen. Diese liegt auch in Niedersachsen, allerdings in einem anderen OLG Bezirk.

    Ich frage mich nun, inwiefern sich das ggfs. als problematisch darstellt, wegen der Probezeit. Ist ein Wechsel da überhaupt möglich?

    Ich mache mir auch über die erste Beförderung Gedanken, die ja idR. ein Jahr nach der Probezeit kommt. Zieht ein Wechsel des OLGs da Nachteile mit sich oder bekommt man diese "Regelbeförderung" trotzdem?

    Und noch eine letzte Frage: Zum Thema Wechsel habe ich gelesen, dass man einen Tauschpartner braucht. Muss dieser Tauschpartner dann explizit auch an "mein" Gericht wollen oder nur in den OLG/LG Bezirk, in dem ich bin? Andersrum genauso, muss mein Tauschpartner genau aus dem Gericht kommen an welches ich gerne würde oder reicht es wenn der Tauschpartner aus dem OLG/LG Bezirk kommt? (Oder gilt das mit dem Tauschpartner sogar nur bei unterschiedlichen Bundesländern?)

    Das alles ist für Berufseinsteiger ein wenig undurchsichtig und ich wäre dankbar wenn jemand vielleicht ein paar Antworten hat. :)

  • Hey,
    falls du dich in einen anderen OLG Bezirk versetzen lassen möchtest, benötigst du in der Regel ebenfalls einen Tauschpartner. Manchmal gibt es Ausnahmen, aber ansonsten grundsätzlich mit Tauschpartner. Was die Beförderung angeht, ist das soweit ich weiß von der Behörde/dem Dienstherren abhängig. Ggf. kommt die dann eben etwas später.

    Ich hoffe einige deiner Fragen sind damit beantwortet :)

    Viele Grüße!

  • Normalerweise brauchst du einen Tauschpartner aber nachdem was ich so beobachtet habe, brauchst du vor allem Geduld und Nerven.
    Bei einer Kollegin hat der Wechsel zwischen OLGs in Niedersachsen mal locker so ca. 15 Jahre gedauert.

  • Wechsel des Dienstherrn ohne Tauschpartner geht heutzutage angesichts des allgemeinen Personalnotstands im Rpfl-Bereich sicher kaum noch. Ich würde aber einfach mal bei meinem Dienstherrn nachfragen. Die Probezeit dürfte wohl kein Problem sein, da Dein OLG mit Deinem Tauschpartner ja auf jeden Fall einen Ersatz bekäme :D

    Die Suche kann u.U. Jahre dauern, sodass ich an Deiner Stelle jetzt schon damit beginnen würde. Es kann aber auch ganz schnell gehen - zumal bei zwei OLG's innerhalb desselben Bundeslandes. Daher würde ich mich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es gibt es ja auch die Möglichkeit eines sog. Ringtauschs, wenn man keinen direkten Tauschpartner findet. Dabei wechseln dann Du und zwei andere Tauschpartner quasi "im Dreieck" :)

    Für die Versetzung muss jeder Tauschpartner einen Versetzungsantrag über den Dienstweg bei seinem Dienstherrn stellen und der Einsichtnahme in die Personalakte durch das Wechsel-OLG zustimmen. Das Gericht, an dem Du und Dein/e Tauschpartner sind, ist dabei egal. Ein Tausch von Amtsgericht zu Amtsgericht dürfte sowieso unwahrscheinlich sein, da die Zuweisung idR erst zum Herbst erfolgt, wenn auch über die OLG-internen Versetzungsanträge und die Verteilung der Jahrgangs-Absolventen entschieden wird.

    Ansonsten können Dein Partner und Du Euch ja auch überlegen, jeweils bei Eurem OLG eine Versetzung an die Grenze zum jeweils anderen zu beantragen. Ist vielleicht eine Alternative, um näher zusammenzukommen :cool:

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