Hallo,
bin grad etwas planlos.
Habe per Beschluss den KiVa, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, als Bezugsberechtigten bestimmt.
KiMu, vertr. d. RA, beantragt Zulassung d. Beschwerde - hilfsweise legt sie Erinnerung ein.
Für die Zulassung d. Beschwerde sehe ich keinen Grund.
Habe ich bzgl. der Erinnerung eine Abhilfemöglichkeit? Oder lege ich die Sache gleich dem Richter zur Entscheidung vor?
Mir schwirrt der Kopf