Hallo.
Ich habe ein Testament.
Der Vater starb als erstes. Dann folgte die Mutter.
"Nach dem Tode des Letztversterbenden bestimmen wir unsere beiden Kinder A und B zu je gleichen Teilen zu unseren Vorerben.
Nacherben sind dann jeweils die Geschwister gegenseitig. Ersatznacherben sind die jeweiligen Abkömmlinge der Vorerben. Die Nacherbschaft tritt ein mit dem Tode."
Eine Verfügungsbeschränkung wurde nicht genannt.
Was mich irritiert ist die Personenidentität von Vor- und Nacherbe, ich kann allerdings nichts finden, was gegen eine Eintragung spricht. Ich würde demnach sinngemäß eintragen:
Abt. I: A und B
Abt. II: Nacherben: A und B gegenseitig. Ersatznacherben: Abkömmlinge
Die Nacherbschaft tritt ein mit dem Tode. Der jeweilige Vorerbe ist von den Beschränkungen befreit.
Richtig?
Schon mal vielen Dank.