Gestattungsvertrag Kabel- und Leitungsrecht für Windpark

  • Hallo liebe Betreuungskolleg*innen,

    in einem meiner Verfahren habe ich vom Betreuer einen Gestattungsvertrag Kabel- und Leitungsrecht für einen Windpark vorgelegt bekommen.
    Er möchte wissen, ob er ihn so unterschreiben kann.

    Braucht er für den Vertrag eine betreuungsgerichtliche Genehmigung? :gruebel:

    Ein Teil des Vertrages vereinbart, dass eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für den Betreiber des Windparks eingetragen werden soll. Diese soll separat notariell beurkundet werden.

    Ist eine einmalige Pauschale in Höhe von 10 € pro Meter für eine Vertragsdauer von 30 Jahren in Ordnung?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Bestellt soll sicher eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit werden. Eine Beurkundung ist dafür nicht erforderlich, notarielle Unterschriftsbeglaubigung reicht. Aber wenn der Betreiber bezahlt, sollen sie ruhig beurkunden. Ob die Entschädigung angemessen ist, mußt Du selbst ermitteln. Was ist denn in der Gegend dafür so üblich? Mal die Kollegen im GBA fragen, vielleicht hat da jemand einen Überblick/eine Einschätzung als ersten Anhaltspunkt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Lass dir vom Betreuer darlegen, weshalb er die Belastung des Grundstücks des Betroffenen für geboten erscheint und weshalb er die angebotene Entschädigung für angemessen hält. Was hält der Betroffene von der Sache? Kann er selbst handeln? Wieso handelt er dann nicht selbst (Unterstützung vor Vertretung)?

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