Die Mutter ist mit ihren beiden minderjährigen Kindern in Erbengemeinschaft Eigentümerin einer Wohnung. Daneben ist sie auch Alleineigentümerin einer Wohnung. Nun soll die Teilungserklärung geändert werden. Unter anderem soll auch Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum und Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt werden. Hierfür ist für die Kinder ein Ergänzungspfleger notwendig, da ja für die Umwandlung eine Einigung erforderlich ist und die Mutter von der Vertetung ausgeschlossen ist. Nun stellt sich die Frage, ob für jedes Kind ein Ergänzungspfleger notwendig ist, oder ob ein Ergänzungspfleger beide Kinder vertreten kann.
Ergänzungspfleger bei Änderung der Teilungserklärung
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Die Kinder untereinander haben im Prinzip die gleichen Interessen (zumindest im Bezug auf die Teilungserklärung), insofern würde ich da kein Problem sehen, nur einen Pfleger zu bestellen.
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Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Aber da die Kinder ja auch die Einigung erklären müssen liegt doch ein In-Sich-Geschäft des Pflegers vor?!
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Die Kinder können doch als Miteigentümer derselben Wohnung nur einheitlich handeln, stehen also gemeinsam auf einer Seite des Geschäfts.
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Die Kinder können doch als Miteigentümer derselben Wohnung nur einheitlich handeln
Nur bei Beschlüssen. Hier geht es um rechtsgeschäftsliche Erklärungen (dingliche Einigung, wegen der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum und umgekehrt).
stehen also gemeinsam auf einer Seite des Geschäfts.
Das allerdings stimmt dennoch. Von daher kein Ergänzungspfleger (m.E.), aber genehmigungsbedürftige Verfügung über Rechte am Grundstück -> § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB
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Aber einen Ergänzungspfleger benötige ich doch auf jeden Fall. Die Kidner werden ja duch die Mutter vertreten. Und diese ist ja noch Miteigentümerin eines weiteren Anteils an der Immobilie. Und hier liegt dann doch ein Ausschluss vor?
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Ich vermute mal, dass Tom nur überlesen hat, dass die Mutter noch eine weitere Wohnung hat. Einen Pfleger benötigst du auf jeden Fall.
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Ich vermute mal, dass Tom nur überlesen hat, dass die Mutter noch eine weitere Wohnung hat. Einen Pfleger benötigst du auf jeden Fall.
Genau so ist es.
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