Rangklasse 2 bei Anordnung und Beitritt für WEG?

  • Hallo :)

    Mir liegt ein Antrag auf Zulassung des Beitritts der WEG wegen rückständiger Hausgelder vor. Beitritt soll in Rangklasse 2, im Übrigen in Rangklasse 5 erfolgen. Angeordnet worden ist das Verfahren für die WEG wegen rückständiger Hausgelder bereist in Rangklasse 2 und Rangklasse 5. Kann Beitritt in Rangklasse 2 überhaupt erfolgen, d.h. wie oft darf die WEG dieses Privileg denn ausnutzen??
    Ich hatte diese Konstellation noch nicht und bin gerade darüber gestolpert, ob das Vorrecht auch quasi mehrfach geltend gemacht werden kann?? *grübl*

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Warum soll dies nicht funktionieren?
    Wenn ein weiterer Titel vorliegt bzgl. Hausgeldforderungen, die der Rangklasse 2 zugeordnet werden können, ist das möglich.
    Man kann doch auch wg. Teilforderungen aus Rangklasse 4 betreiben.

  • Man kann die 5% aber nicht konkret berechnen. Das wird abstrahiert in den Beschluss aufgenommen. Bis 5% des V-Wertes in Rangklasse 2, soweit noch nicht durch Beschluss vom x ausgenutzt, darüber in Rangklasse 5.
    Soweit der Wert festgesetzt ist, lasse ich das trotzdem ohne Betragsangabe, da der Wert sich ändern kann.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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