Hallo
Mir liegt ein Antrag auf Zulassung des Beitritts der WEG wegen rückständiger Hausgelder vor. Beitritt soll in Rangklasse 2, im Übrigen in Rangklasse 5 erfolgen. Angeordnet worden ist das Verfahren für die WEG wegen rückständiger Hausgelder bereist in Rangklasse 2 und Rangklasse 5. Kann Beitritt in Rangklasse 2 überhaupt erfolgen, d.h. wie oft darf die WEG dieses Privileg denn ausnutzen??
Ich hatte diese Konstellation noch nicht und bin gerade darüber gestolpert, ob das Vorrecht auch quasi mehrfach geltend gemacht werden kann?? *grübl*