Beratungshilfe Prüfung Vertragskündigung

  • Ich habe eine Anfrage von einer Antragstellerin, welche nunmehr Hartz IV bezieht und sich finanziell nicht mehr in der Lage sieht, ihre Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung zu bedienen. Da ihr im Falle einer Kündigung der Verträge gravierende finanzielle Nachteile drohten, fragt sie an, ob sie einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe für die Prüfung einer etwaigen Kündigung der Verträge stellen kann.

    Wie seht ihr das? Ist die Tatsache, dass jemand sich nicht mehr in der Lage sieht die Versicherungsbeiträge zu zahlen bereits ein konkretes Rechtsproblem iSd BerHG?

  • Ich würde bei der Mutwilligkeit ins Grübeln kommen.

    Die Antragstellerin dürfte normalerweise unproblematisch eine Auskunft bekommen, welche Rückgewähr sie von der Versicherung bei Kündigung der Verträge erhält und was sie einbezahlt hat. Die Vermögenseinbuße ist daher ohne anwaltliche Hilfe ermittelbar. Für die Korrespondenz mit der Versicherung einen Rechtsanwalt einzuschalten erscheint mir grundsätzlich mutwillig (sofern sich im Laufe der Abwicklung nicht noch konkrete Rechtsfragen ergeben).

    Die Frage, ob man die geringeren Rückzahlungen hinnehmen will oder nicht, dürfte eher im tatsächlichen/wirtschaftlichen und nicht im rechtlichen Bereich zu verorten sein.

    Zudem könnten die offenbar kapitalbildenden Verträge ja auch zum einzusetzenden Vermögen gehören, was (je nach Guthaben) dazu führen könnte, dass der Antrag bereits an den wirtschaftlichen Voraussetzungen scheitert.

  • So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, erwägt die Antragstellerin die Verträge von sich aus aufzulösen, da sie diese nicht mehr besparen kann/will. Kündigt ihr die Versicherungsgesellschaft wegen ausstehender Beitragszahlungen, könnte man bei Verträgen, die man beitragsfrei stellen kann, vielleicht zu einer Bewilligung kommen (zumindest wenn die Antragstellerin auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen wurde). Oder geht deine Überlegung in Richtung 26 Abs. 1 S. 1 SGB II ?

  • Die Prüfung von Verträgen nach der Frage "Kündigen oder beibehalten" ist präventive Rechtsberatung und unterfällt deshalb nicht der Beratungshilfe.


    Vielen Dank für eure Antworten. Genau das war auch mein Gedanke. Vielen Dank fürs Bestätigen :)

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