Hallo,
mich verwirrt gerade ein Kaufvertrag. Darin ist angegeben, dass die Erwerber in Gütergemeinschaft leben. Ursprünglich war im Vertrag auch der Erwerb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft vorgesehen.
Der Notar berichtigt dies aber und beantragt die Eintragung der Auflassungsvormerkung zu je 1/2.
Ich bin leider im Güterrecht nicht sehr bewandert. Aber es kommt mir doch sehr komisch vor.
Können denn Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben, überhaupt zu Bruchteilen erwerben?
Aus dem Bauch heraus hätte ich jetzt nein gesagt, aber ich finde grad nichts konkretes, das das unterstützt...
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus,
LG