Hallo,
es soll eine Sicherheitsleistung aus hinterlegt werden. Ein Beschluss über die zu leistende Sicherheitsleistung liegt noch nicht vor. Es liegt lediglich ein Vollstreckungsbescheid vor, dessen Vollstreckung eingestellt werden soll. Reicht das Hinterlegungsgrund nach dem NHintG aus?
Der Antrag auf einstweilige Einstellung wird von dem Rechtsanwalt parallel eingereicht.
Unter Umständen ordnet das Gericht gar keine Sicherheitsleistung an....