Besonderheiten Erstattungsfähigkeit Corona-Pandemie?

  • Hallo zusammen,

    in einem Verwaltungsstreitverfahren sind zur mündlichen Verhandlung mehrere Sachbeistände mit sich zum Teil deckenden Themenbereichen angereist. Die Kosten werden nun im Kostenfestsetzungsverfahren vom Gegner geltend gemacht.

    Mehrere Sachbeistände zu demselben Themenbereich sind nicht erstattungsfähig (VGH München, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 20 C 01.2951 und 20 C 01.3068 - NVwZ-RR 2003, 603). Der Beteiligte macht allerdings geltend, dass dies aufgrund des Risikos, dass einzelne Personen aufgrund von Quarantäne ausfallen, unbedingt notwendig war. Wäre über Meinungen oder Rechtsprechungshinweise dankbar, ob dieser Umstand etwas am Grundsatz ändert.

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