Guten Morgen,
ich hab folgenden Fall:
Widerspruch gegen Mahnbescheid -> Abgabe an das Zivilgericht.... im gerichtlichen Verfahren wurde dann der Widerspruch zurückgenommen.
So, jetzt hat der Kläger den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragt. (soweit ja auch richtig).
ABER: Grundlage für den Vollstreckungsbescheid ist ja der Mahnbescheid. Und den gibt es nicht mehr. Der Kläger hat keine Kopie davon und beim Mahngericht wurden die Akten bereits vernichtet. In meiner Zivilakte befindet sich auch kein Mahnbescheid.
Ich hab also überhaupt gar keine Ahnung, was in dem Mahnbescheid drin steht. Klar, hat der Kläger mir den ausgefüllten VB_Antrag eingereicht, aber ich kann das ja nicht überprüfen, weil ich 0 Ahnung habe um was es ursprünglich ging. Und einfach ins blaue hin sowas zu erlassen, find ich komisch.
[Aus der Anspruchsbegründung im gerichtlichen Verfahren geht lediglich die Hauptforderung sowie die außergerichtlichen Kosten hervor.]
Nach langem hin und her möchte der Kläger nun jedenfalls eine Entscheidung.
Ich tendiere dazu den Antrag zurückzuweisen. Wie seht ihr das?