Wenn sich die Geschäftsunfähigkeit laut Betreuungsakte nicht schon aus einem Gutachten ergibt, dann bei der nächsten an das GBA gerichteten Antragstellung verlangen. Zwei voneinander unabhängige Gutachten mit womöglich unterschiedlichem Ergebnis, wären nicht so gut
Wie kann sich aus dem Gutachten eine Geschäftsunfähigkeit ergeben, wenn zeitlich später die Betreuung wieder aufgehoben wurde?