Hallo allerseits,
ich habe einen seltsamen Fall auf dem Tisch liegen und die Lösung ist vermutlich total naheliegend...aber Wald und lauter Bäume
Ein Gläubiger hatte noch Guthaben, dass er eigentlich zu Gunsten der Insolvenzmasse hätte erstatten müssen. Jetzt hatte er aber auch noch eine Forderung und hat mit dieser nach Insolvenzeröffnung aufgerechnet. Anfechtung dürfte hier ja nicht mehr greifen, der § 96 InsO wirkt auch nicht passend....Die Forderung (Rechnung) war vom Tag der Eröffnung.
Wäre hier für einen Schubser von der Leitung dankbar, aufgrund welcher Norm die Aufrechnung rückgängig gemacht und das Guthaben zur Masse gezogen werden kann.
Vielen Dank und viele Grüße