• Mich würde mal interessieren, wie es an anderen Gerichten mit der Ausgabe von Dienstausweisen aussieht?

    Da ich seit kurzem Betreuungssachen im Pensum habe, habe ich wegen Dienstausweis zwecks Ausweisung z.B. in Altenheimen für die Anhörung nachgefragt.

    Die Kollegen hier haben keine Dienstausweise. Werden bei anderen Gerichten (konkret in NRW) dafür Dienstausweise ausgegeben?

  • Ich mach zwar keine Betreuungssachen mehr und bin auch nichts aus NRW. Allerdings halte ich einen Dienstausweis in Betreuungssachen für unerlässlich und hatte zu meiner Zeit auch einen. Wie will man denn sonst vernünftig nachweisen, dass man vom Gericht ist? Könnte ja jeder kommen...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich bin in Betreuung und habe einen Dienstausweis.

    Wenn ich ehrlich bin: es hat mich noch niemand nach meinem Dienstausweis gefragt, wenn ich sage, dass ich vom Gericht komme und eine Akte mit gelbem Rand (Betreuungsakte) in der Hand habe. Allerdings kündige ich meine Anhörungstermine (z.B. in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den Krankenhäusern (auch auf Intensiv) bzw. bei den Betroffenen/Betreuern -sofern bereits bestellt-) immer vorab an. Die wissen also Bescheid, dass ich aufschlage. Und in der Regel ist die Verfahrenspflegerin/der Verfahrenspfleger schon ein paar Minuten vor mir da, um sich bereits vorab ein Bild von der Betroffenen/dem Betroffenen zu machen.

  • Mir wurde problemlos der Dienstausweis ausgestellt und mir fiele auch kein Grund ein, warum das bei Dir anders sein sollte. (NRW sollte ja nun wirklich kein Grund sein.;))

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In der Sozialgerichtsbarkeit in Hessen kann man jederzeit einen Dienstausweis beantragen wenn man das möchte. Ich nutze meinen Ausweis sehr häufig; ich bin zusätzlich auch noch im BPR mit regelmäßigen Sitzungen beim Landessozialgericht oder auch mal in anderen Sozialgerichten. Allein zum "unproblematischen" Reinkommen (auch beispielsweise zu Fortbildungsveranstaltungen in anderen Gerichten) ist der Ausweis äußerst nützlich; da kann man dann einfach an den Kontrollen durch den "Bediensteteneingang" vorbeilaufen ohne sich in lange Warteschlangen einreihen zu müssen.
    Gerade im Bereich Betreuung mit vielen Außeneinsätzen sehe ich keinen Grund, weshalb man keinen Dienstausweis ausgestellt bekommen sollte. Da sind die dienstlichen Belange doch eindeutig gegeben.
    Ich habe vorher im Strafvollzug gearbeitet; ohne Dienstausweis wäre man in keine andere JVA problemlos reingekommen; in diesem Bereich ist das Mitsichführen eines Dienstausweises mehr als selbstverständlich...

  • Ich bin aus NRW und habe einen Dienstausweis. Den habe ich seinerzeit beantragt, da ich Schulungen in anderen Gerichten durchgeführt habe. Die Dienstausweise werden wohl zentral hergestellt. Die örtliche Verwaltung hat mich fotografiert, Foto und Antrag weitergeleitet und mir das Ding dann irgendwann ausgehändigt.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

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