Erbe und Vorausvermächtnis?

  • In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig und als Schlusserben Sohn A ein, Sohn B soll das PT bekommen.
    In einem Nachtrag Jahre später wollen die Eltern, dass der gesamte Nachlass den A erhalten als Geschenk gelten soll. Kein Dritter hat ein Recht auf etwas was sich die Eltern geschaffen haben.

    Könnte das ein Vorausvermächtnis § 2150 BGB darstellen und wenn ja wie geht das zusammen mit PT für B??
    Der Erbe wäre selber beschwert , das Vorausvermächtnis gilt als Vermächtnis und zwar im Umfang des gesamten Nachlass??
    Das PT wäre dann 0 EUR??

  • In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig und als Schlusserben Sohn A ein, Sohn B soll das PT bekommen.
    In einem Nachtrag Jahre später wollen die Eltern, dass der gesamte Nachlass den A erhalten als Geschenk gelten soll. Kein Dritter hat ein Recht auf etwas was sich die Eltern geschaffen haben.

    Könnte das ein Vorausvermächtnis § 2150 BGB darstellen und wenn ja wie geht das zusammen mit PT für B??
    Der Erbe wäre selber beschwert , das Vorausvermächtnis gilt als Vermächtnis und zwar im Umfang des gesamten Nachlass??
    Das PT wäre dann 0 EUR??

    Nein, das ist einfach nur Wortklauberei, um allen zu zeigen was für ein herzloses Schwein der B ist. Wenn sie nicht zu Lebzeiten übertragen (dann hat B nur § 2325 BGB), ist der Nachlass zum Zwecke der Pflichtteilsberechnung das, was am Todestag da ist, und das "Geschenk" geht ins Leere, weil der Anspruch des A in dem Moment, in dem der Erbfall eintritt, durch Konfusion erlischt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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