In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig und als Schlusserben Sohn A ein, Sohn B soll das PT bekommen.
In einem Nachtrag Jahre später wollen die Eltern, dass der gesamte Nachlass den A erhalten als Geschenk gelten soll. Kein Dritter hat ein Recht auf etwas was sich die Eltern geschaffen haben.
Könnte das ein Vorausvermächtnis § 2150 BGB darstellen und wenn ja wie geht das zusammen mit PT für B??
Der Erbe wäre selber beschwert , das Vorausvermächtnis gilt als Vermächtnis und zwar im Umfang des gesamten Nachlass??
Das PT wäre dann 0 EUR??