11. November 2005 um 09:51 #1 Hallo,kann Kindergeld für nicht bezahlte Kindergartenbeiträge gepfändet werden?Mia
11. November 2005 um 10:41 #2 ..vielleicht sollte ich noch was dazu schreiben. Also ich bin der Meinung Kindergeld kann nicht für Beiträge des Kindergartens gepfändet werden, da es sich um eine Sozialleistung handelt. Aber ein Kollege meint das wäre zulässig. Wie seht ihr das?lg Mia
11. November 2005 um 10:52 #3 Nicht zulässig, siehe § 54 Abs. 5 SGB, im Schönfelder als Fußnote zu § 850k ZPO.