Kosten für 2. vollstreckbare Ausfertigung

  • 22,- € nach KV Nr. 18001 Anlage 1 zum GNotKG plus Auslagen von 3,50 € für die Übersendung an den Gläubiger per EgR/ZU. Bei EB natürlich nix.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

    Einmal editiert, zuletzt von Maus (12. Juli 2022 um 15:27) aus folgendem Grund: Auslagen ergänzt

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