X hat das Erbe nach seinem Bruder ausgeschlagen. Alle weiteren bekannten Erben haben das Erbe ebenfalls ausgeschlagen.
Jetzt meldet sich X und teilt mit, dass sein Bruder in einer Wohnung bei ihm im Haus gewohnt hat (Wohnrecht) und noch alte Möbel und ein altes Auto (steht in seiner Garage) da sind. Alles wohl nicht werthaltig, wenn überhaupt verwertbar und will wissen, was mit den Sachen passiert.
Ist dies ein Fall für eine Nachlasspflegschaft auch wenn klar ist, dass die Möbel und das Auto nichts oder fast nichts mehr wert sind, vielleicht gar nicht mehr veräußert werden können?