Hallo, ich habe da mal eine Frage, bei der ich Hilfe brauche:
4 Personen, eine Wohnungseigentümergemeinschaft(steht so im Tatbestand zum Urteil- sind danach nur die 4 Eigentümer)haben 2022 einen Prozess gewonnen.
Genannt im Titel wurden sie einzeln als Person A als Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft, Person B als Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft...
Sprich wurden dort als 4 Kläger geführt
Der Beklagte wurde dann verurteilt an die Kläger als Gesamtgläubiger x tausend € zu zahlen.
Jetzt bekomme ich einen PfÜB, bei dem natürlich keine WEG auftaucht, sondern 4 Kläger, was die Gebühr aufgrund Nr. 1008 VV RVG mal eben `nen tausender teurer macht.
Ich denke:
Gesamtgläubiger- es war doch nciht notwendig, dass alle 4 pfänden mit dem PfÜB- bei Gesamtgläubigern reicht doch einer...
Es ist doch offenbar eine WEG - ist nicht diese eine Person...
Wie würdet ihr es sehen- ich denke mehr als eine 0,3 dürfte nicht drin sein...
Danke im Voraus