Ein oder mehrere Gläubiger zu berücksichtigen?

  • Hallo, ich habe da mal eine Frage, bei der ich Hilfe brauche:

    4 Personen, eine Wohnungseigentümergemeinschaft(steht so im Tatbestand zum Urteil- sind danach nur die 4 Eigentümer)haben 2022 einen Prozess gewonnen.

    Genannt im Titel wurden sie einzeln als Person A als Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft, Person B als Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft...
    Sprich wurden dort als 4 Kläger geführt

    Der Beklagte wurde dann verurteilt an die Kläger als Gesamtgläubiger x tausend € zu zahlen.


    Jetzt bekomme ich einen PfÜB, bei dem natürlich keine WEG auftaucht, sondern 4 Kläger, was die Gebühr aufgrund Nr. 1008 VV RVG mal eben `nen tausender teurer macht.


    Ich denke:
    Gesamtgläubiger- es war doch nciht notwendig, dass alle 4 pfänden mit dem PfÜB- bei Gesamtgläubigern reicht doch einer...
    Es ist doch offenbar eine WEG - ist nicht diese eine Person...

    Wie würdet ihr es sehen- ich denke mehr als eine 0,3 dürfte nicht drin sein...


    Danke im Voraus

  • Auf Gläubigerseite ist eine Personenmehrheit, da hätte ich keine Skrupel mit RVG - VV 1008, wenn der Titel nicht von einer WEG ausgehen sollte

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