Wie handhabt Ihr diesen Fall:
Der ehemalige Betreuer will/muss hinterlegen. Als Hinterlegungsbetrag gibt er 100 € an. Annahmeanordnung ergeht. Tatsächlich sind nur noch 95,00 € auf dem Konto. Verlangt Ihr dann einen berichtigten Antrag? Mir liegt nämlich der Antrag der Bank auf Hinterlegung der 95,00 € vor. Auf Nachfrage erklärte man mir, dass andere Gerichte das verlangen. Ich habe bisher den Banken gesagt (der Betreuer hat ja keinen Zugriff mehr), sofern sie nachfragen, dass sie den geringeren Betrag einzahlen sollen und habe eine berichtigte Annahmeanordnung erlassen.