Berichtigte Annahmeanordnung oder neuer Antrag?

  • Wie handhabt Ihr diesen Fall:

    Der ehemalige Betreuer will/muss hinterlegen. Als Hinterlegungsbetrag gibt er 100 € an. Annahmeanordnung ergeht. Tatsächlich sind nur noch 95,00 € auf dem Konto. Verlangt Ihr dann einen berichtigten Antrag? Mir liegt nämlich der Antrag der Bank auf Hinterlegung der 95,00 € vor. Auf Nachfrage erklärte man mir, dass andere Gerichte das verlangen. Ich habe bisher den Banken gesagt (der Betreuer hat ja keinen Zugriff mehr), sofern sie nachfragen, dass sie den geringeren Betrag einzahlen sollen und habe eine berichtigte Annahmeanordnung erlassen.

  • Eine berichtigte Annahmeanordnung erlasse ich in so Fällen nie, egal wie sehr der Betrag abweicht. Wenn mir der Hinterleger mitteilt, dass ein anderer Betrag als beantragt kommt, schreibe ich der Hinterlegungskasse kurz eine Mail, dass sie den Antrag abändern (falls er schon bei denen ist).
    Bei uns ist es sogar so, dass die Kasse bei kleineren Abweichungen den Antrag selbstständig abändert, wenn wir nichts von einem anderen Betrag wissen.

  • Wie handhabt Ihr diesen Fall:

    Der ehemalige Betreuer will/muss hinterlegen. Als Hinterlegungsbetrag gibt er 100 € an. Annahmeanordnung ergeht. Tatsächlich sind nur noch 95,00 € auf dem Konto. Verlangt Ihr dann einen berichtigten Antrag? Mir liegt nämlich der Antrag der Bank auf Hinterlegung der 95,00 € vor. Auf Nachfrage erklärte man mir, dass andere Gerichte das verlangen. Ich habe bisher den Banken gesagt (der Betreuer hat ja keinen Zugriff mehr), sofern sie nachfragen, dass sie den geringeren Betrag einzahlen sollen und habe eine berichtigte Annahmeanordnung erlassen.

    (Losgelöst von der Frage, warum überhaupt der Betreuer eine Hinterlegung beantragt und nicht die Bank) Ganz allgemein:
    Wenn jemand bei mir einen Antrag stellt und weniger als beantragt überweisen will, habe ich bislang keinen komplett neuen Antrag verlangt, sondern (so wie du) eine neue Annahmeanordnung erlassen.

  • Hier wird immer eine 0,- € AnnAO gemacht, und wenn der eingezahlte Betrag vom Antrag abweicht, der Betrag im Antrag/HL-Schein berichtigt (ist bei Hinterlegungen durch den Nachlasspfleger hier schon vorgekommen, weil die Kontogebühren nicht zutreffend berücksichtigt waren). Die AnnAO muss daher nie berichtigt werden.
    Läuft dann kassentechnisch immer als Überzahlung. Als ich die HL-Sachen hier übernommen habe, wurde mir erklärt, dass das unschädlich sei, da es sich quasi um durchlaufende Gelder (über 31 Jahre :roll:) handele. Bin kein Haushälter und bislang wurde das nie beanstandet. Ist zumindest sehr praktisch.

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