§ 850d ZPO Ehegatte und ein Kind

  • Hallo zusammen,

    zu folgendem Fall würden mich mal eure Meinungen interessieren:

    Ich habe einen Antrag auf Unterhalts-PfÜB (Lohnpfändung). Es pfändet die geschiedene Ehefrau.

    Mein Problem:
    Der Schuldner hat ein minderjähriges Kind, für das er Naturalunterhalt leistet. Schuldner und Gläubigerin leisten den Naturalunterhalt für das Kind jeweils zur Hälfte.
    Ich bin nur etwas unschlüssig, wonach sich der zu berücksichtigende Betrag berechnet.
    Würdet ihr auf den Mindestunterhalt abstellen?
    Ich kenne nur das Einkommen des Schuldners nicht, es ist aber nach Aktenlage anzunehmen, dass dieses relativ hoch ist.

    Danke schon mal für eure Hilfe :)

  • Dem Gläubiger gegenüber vorrangige Kinder im Haushalt des Schuldners berücksichtige ich mit dem Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergelds.

  • Ich sehe das mit dem Mindestunterhalt eigentlich auch so. Nur kennt ich halt das Einkommen des Schuldners nicht.
    Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass es deutlich höher als 1.900,- € ist.
    Da kann ich ja nicht nur 100 % Mindestunterhalt ansetzen :gruebel:

  • Ich würde wie Frog den Mindestunterhalt ansetzen- sofern es mehr ist muss der Schuldner sich rühren-Naturalunterhalt und dann auch nur die Hälfte, das ist schwer einzuschätzen.

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