Hallo zusammen,
zu folgendem Fall würden mich mal eure Meinungen interessieren:
Ich habe einen Antrag auf Unterhalts-PfÜB (Lohnpfändung). Es pfändet die geschiedene Ehefrau.
Mein Problem:
Der Schuldner hat ein minderjähriges Kind, für das er Naturalunterhalt leistet. Schuldner und Gläubigerin leisten den Naturalunterhalt für das Kind jeweils zur Hälfte.
Ich bin nur etwas unschlüssig, wonach sich der zu berücksichtigende Betrag berechnet.
Würdet ihr auf den Mindestunterhalt abstellen?
Ich kenne nur das Einkommen des Schuldners nicht, es ist aber nach Aktenlage anzunehmen, dass dieses relativ hoch ist.
Danke schon mal für eure Hilfe