Herausgabe Steuerbescheid und Steuererklärung

  • Hallo,
    ich bin ziemlich neu in der Vollstreckung und finde gerade nichts zu meiner aktuellen Frage.
    Weiß hier zufällig jemand, ob man anordnen kann, dass der Schuldner Steuerbescheid und Steuererklärung herausgeben muss?
    Gepfändet wird hier bei Arbeitgeber und Finanzamt.
    Danke im Voraus :)

  • Die Rechtsstellung des Schuldners, Beteiligter im Steuerfestsetzungsverfahren geht nicht auf den Gläubiger über- daher kein Recht auf den Steuerbescheid und kein Zugriff auf die Erklärung. Auch eine Auskunft bekommt der Gläubiger über Besteuerungsgrundlagen daher nicht- lediglich die Höhe muss der Schuldner bei § 836 Absatz 3 mitteilen.

    Sagt unter anderem der Stöber

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