Halbspaltige Vormerkung für ein Nießbrauchrecht

  • Hallo,

    ich steh leider etwas auf dem Schlauch :(

    Ich habe folgenden Sachverhalt:

    Der Eigentümer bestellt zugunsten eines Berechtigten ein -aufschiebend bedingt auf den Tod des Eigentümers- ein Nießbrauchrecht auf die Lebensdauer des Berechtigten (Inhalt der Urkunde: Nießbraucher ist berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Vertragsgegenstand zu ziehen; verpflichtet sich öffentliche Lasten zu tragen etc.). Für die Einräumung des bedingten Nießbrauchrechts soll eine Vormerkung für den Nießbraucher eingetragen werden.

    Ich gehe davon aus, dass eine halbspaltige (?) Vormerkung für dieses Nießbrauchrecht eingetragen werden soll. Geht denn sowas?
    Mir lag bislang noch nie eine Urkunde vor, in welcher eine halbspaltige Vormerkung für ein Nießbrauchrecht eingetragen werden sollte.

    Ich danke euch für eure Antworten!

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