Hallo Zusammen,
da mein Studium schon etwas hinter mir liegt und das Betreuungsrecht leider absolut nicht zu meinem Aufgabenfeld zählt, hoffe ich, nun hier ein paar Ideen zu finden.
Folgender Sachverhalt:
Die Großeltern Oma und Opa haben ein Grundstück (Oma 3/4-Miteigentümer, Opa 1/4-Miteigentümer). Der Opa ist leider im Pflegeheim und geschäftsunfähig. Eine notarielle Vollmacht existiert nicht (lediglich eine privatschriftl. aber die bringt uns ja im Grundbuchrecht nicht weiter). Also kommen wir nur mit einem Betreuer weiter. Das Grundstück soll nun im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die 3 Kinder übertragen werden (Hintergrund: Grundstück soll geteilt werden und auf einem Drittel ein neues Wohnhaus errichtet werden) -> aber Problem bei der vorweggenommenen Erbfolge ist ja das Schenkungsverbot. Ein Kaufvertrag soll, außer es gibt keine anderen Möglichkeiten, nicht geschlossen werden. Gibt es da noch irgendeine Möglichkeit abseits des Abschlusses eines Kaufvertrages?
Wie würde die Sache aussehen, wenn ein KV geschlossen wird, die Kaufpreisfälligkeit jedoch erst in ferner Zukunft (z.B. 4-5 Jahre liegt) - wäre das so möglich?
Besten Dank vorab!