Ich hatte jetzt mehrfach Titel, da ist neben der Räumung und des Mietrückstandes folgendes tenoriert worden:
"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin monatlich xxx,xx € an Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der in Ziff. 1 genannten Immobilie monatlich im Voraus ... beginnend ab xx.xx.xxxx zu zahlen."
Jetzt habe ich wegen der Höhe (nicht der mtl.) und dem Ende der Nutzung durch den Schuldner rumgemeckert. Geräumt wurde offiziell auch nicht. Für mich ist das Ende halt nicht klar. Ich wollte eine Klausel nach 726 I ZPO haben, da die Dauer der Zahlungsverpflichtung ja irgendwie durch eine Urkunde nachgewiesen werden sollte. Neben dem Spruch "bei Gerichten in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg hatte er damit noch nie Probleme", der mich so gar nicht tangiert, meinte der Gläubiger aber auch, dass es sich eben keine Klausel nach 726 I ZPO ist.
Wie handhabt ihr das? Ich tue mich eben schwer damit, eine für mich nicht bestimmbares Ende ohne Nachweis so hinzunehmen. Das ist jetzt auch nicht nur einmal passiert. Die Titel werden wohl jetzt öfter so aussehen.