Wie bezeichnet man hier den Vormerkungsberechtigten?

  • Vorgelegt wird eine Urkunde mit einem Erbbaurechtsvertrag an Grundstück A. Darin wird zum Thema Grunddienstbarkeit ausgeführt:

    „Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen sowohl am Grundeigentum als auch am Erbbaurecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer/Erbbauberechtigten des Flurstücks mit der künftigen Flurstücksnummer B die folgenden, in ihrer Ausübung auf …(bestimmter Grundstücksstreifen) beschränkte Rechte: …(folgt normales Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) ... Das Recht der zukünftigen Erbbauberechtigten des herrschenden Grundstücks ist durch eine Vormerkung an ranggleicher Stelle zu sichern.“

    Es besteht also scheinbar die Absicht, auch an Grundstück B ein Erbbaurecht zu bestellen. Der dortige Erbbauberechtigte soll offenbar die gleichen Rechte bekommen, die dem jeweiligen Eigentümer von B zugebilligt wurden. Jedenfalls lesen wir das so aus diesem Text. Nun wäre also ggf. eine Vormerkung für diesen unbekannten (und unbestimmbaren?) Erbbauberechtigten einzutragen im Rang der Dienstbarkeit. Was mich zu der Frage führt, wie der Berechtigte der Vormerkung (so denn ein vormerkungsfähiger Anspruch zu bejahen sein sollte) jetzt zu bezeichnen wäre in der Eintragung.:confused:

    Auch zu meinen Klammerzusätzen nehme ich natürlich gern Meinungen entgegen.:) Und wenn ich was übersehen habe, dann stoßt mich bitte drauf, danke.

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Vormerkung zugunsten des jeweiligen Inhabers eines grundstücksgleichen Rechts ist zulässig, weil sich der Vormerkungsberechtigte anhand eines öffentlichen Registers (= dem Grundbuch) bestimmt genug feststellen läßt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 8.3.2016, 12 Wx 12/15; OLG München, Beschl. v. 30.9.2016, 34 Wx 303/16). Gerade die Eintragung des Berechtigten im Register seht hier aber noch aus. Hätte die Vormerkung für den künftigen Erbbbauberechtigten als Versprechensempfänger bestellt.

  • Ich danke Dir auch im Namen meiner Kollegin für die Bestätigung meiner Befürchtungen, auch wenn eine Eintragung natürlich besser gewesen wäre.

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  • Dir auch, danke.

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