Hallo zusammen,
mir liegt eine Auflassung aus 2022 vor, diese bezieht sich auf einen Kaufvertrag aus den 90ern, in welchem lediglich die Auflassung noch nicht erklärt wurde. UB und Zustimmung des WEG Verwalters liegen mir aus den 90ern vor. Grundsätzlich dürften diese ja weiterhin Gültigkeit haben, da sie sich ja auf das damalige Erwerbsgeschäft beziehen; ob damals schon eine Auflassung vorlag, dürfte für die Gültigkeit meines Erachtens keinen Einfluss haben. Aber ein Restzweifel bleibt. Gibt es andere Meinungen?