Pfändung Wertpapierdepot (Sammelverwahrung)

  • Hallo zusammen!
    Ich muss das Wertpapierdepot (Sammelverwahrung) eines Schuldners pfänden und finde keine konkreten bzw. aktuellen Formulierungen für die korrekte Antragstellung. Habe gelesen, dass die Formulierung in den Pfübs oft falsch sind bzw. von den Rechtspflegern moniert werden. Das möchte ich gerne vermeiden. Finde leider auch keine Muster :(
    Kann mir jemand helfen, wie ich den Antrag korrekt ausformulieren kann? Passt der Antrag so?

    Anspruch G:
    aus dem mit Ihnen geschlossenen Wertpapierdepotvertrag, insbesondere der Anspruch
    - auf die Verwertung der Wertpapiere im Sammeldepot durch freihändigen Verkauf durch die Drittschuldnerin
    - auf Zahlung, Gutschrift und Auskehrung der eingezogenen oder künftig einzuziehenden Erträge, Erlöse oder sonstige Ausschüttungen und der Rückzahlungsbeträge

    Vielen Dank!

  • Das wird eher nicht gehen, die Diskussion hatten wir hier meines Wissens nach schon einmal im Forum.

    Grundsätzlich wären die Wertpapiere nach § 846 ZPO ff. auszuliefern und an einen Gerichtsvollzieher herauszugeben. Ein entsprechender Hinweis wäre nach § 847 ZPO in den PfüB aufzunehmen.
    Der Gerichtsvollzieher hätte die Wertpapiere dann zu verwerten, § 847 Abs. 2 ZPO.

    Wenn dies nicht möglich ist (z.B. bei Fondsanteilen), käme gem. § 844 ZPO eine anderweitige Verwertung in Betracht (so zuletzt: AG Zeitz, Beschluss vom 22. Juli 2020 – 5 M 323/20 –, juris). Diese hätte meiner Meinung nach durch freihändigen Verkauf durch den Gerichtsvollzieher zu erfolgen. Eine Verwertung durch den Drittschuldner selbst halte ich nicht für möglich.

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