Zwangssicherungshypothek nachverpfänden?

  • A erwirbt von B ein Grundstück. Dieses soll mit seinem bereits vorhandenen Grundstück vereinigt werden. In Abt. III lasten auf diesem div. Grundschulden und eine Zwangssicherungshypothek. A verpfändet jetzt die Grundschulden und die Zwangssicherungshypothek nach. Im nächsten Schritt beantragt er die Vereinigung der beiden Grundstücke zu einem Grundstück bestehend aus zwei Flurstücken. Die gleichmäßige Belastung ist Voraussetzung der Vereinigung.

    Kann B aber eine Zwangssicherungshypothek nachverpfänden? Und ensteht hierbei nicht eine unzulässige Gesamtzwangssicherungshypothek?

    Ich überlege, ob die Bestandteilszuschreibung hier nicht der bessere Weg gewesen wäre, insbesondere weil das neue Flurstück von 4 qm schon mit dem Gebäude des A bebaut ist. -Kann ich natürlich nicht verlangen-

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