Anmeldung zur Tabelle bei vbuH

  • Hallo, es liegt eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils vor, in dem ebenfalls eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung tituliert ist. Ist bei der Anmeldung zur Tabelle immer noch eine besondere Begründung bezüglich des vbuH-Anspruchs zu fertigen, oder ist die beigefügte Kopie des o.g. Titels bei der Anmeldung ausreichend? Freue mich über jedwede Unterstützung. Viele Grüße,...

    Einmal editiert, zuletzt von balticbird (26. Juli 2022 um 10:07) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ok. Prima. Vielen Dank für die raschen Antworten.

    Kurze Nachfrage: Was mache ich mit der Forderung der festgesetzten Kosten aus dem vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss? Zur Hauptforderung aufaddieren?

  • Zins- und Kostenerstattungsansprüche, die aus Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung resultieren, sind wie die Hauptforderung privilegiert und werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst (BGH, Urt. v. 02.12.2010 − IX ZR 247/09, Rn. 24; BGH, Urt. v. 21.07.2011 − IX ZR 151/10, Rn. 17).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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