An eine Kommanditgesellschaft, die ein aktives Handelsgeschäft betreibt, sind der Vater eines Minderjährigen als phG und der Großvater diese Minderjährigen als Kommanditist mit einer Einlage von 500,00 EUR beteiligt.
Der Großvater schenkt seinem Enkel nun 20 % seines Kommanditanteils, Wert 100,00 EUR.
Es wird angeregt einen Ergänzungspfleger zu bestellen und beantragt, die Schenkung und Übertragung des Kommanditanteils familiengerichtlich zu genehmigen.
Aufgrund der vorgenannten Konstellation würde ich die Erforderlichkeit einer Pflegerbestellung und die Genehmigungsbedürftigkeit jeweils annehmen.
Sehr Ihr das auch so?
Wie ist es mit der Genehmigungsfähigkeit?
Der Gesellschaftsvertrag enthält die Bestimmung, dass "... die Gesellschafter folgende Anteile am Gewinn bzw. Verlust und am Vermögen der Gesellschaft haben: Komplementäer: 60 %, Kommanditist: 40 %." Ansonsten finden sich hierin keine "atypischen" Bestimmungen.
Beigefügt ist ein aktueller Nachweis, dass vom Großvater 100,00 EUR Kommanditeinlage an die KG bezahlt wurden.
Kann die Genehmigung erteilt werden?