Testamentseröffnung - deutsche Erblasserin wohnte in der Schweiz

  • Guten Morgen, liebe Forengemeinde,

    Folgender Sachverhalt

    Erblasserin war deutsche Staatsbürgerin, verwitwet, lebte seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz, wo sie auch verstorben ist. Letzter Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland liegt in meinem Gerichtsbezirk, so dass ich auch zuständig sein dürfte (§ 343 Abs. 2 FamFG).

    Bei einem anderen deutschen Nachlassgericht war ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament verwahrt. Testament wurde nunmehr dort eröffnet und an mich als örtlich zuständiges Nachlassgericht übersandt/abgegeben.

    Vom Wohnortgericht in der Schweiz (Regionalgericht) wurde bereits eine „Erbenbescheinigung (Art. 559 ZGB)“ erteilt. Aus dieser Erbenbescheinigung geht hervor, dass dort ein weiteres Testament eröffnet worden sein muss.

    Und nun, was mache ich jetzt?
    Schon klar, ich benachrichtige die gesetzlichen Erben von der in Deutschland erfolgten Testamentseröffnung. Und dann? Würdet ihr auch das schweizer Regionalgericht informieren?

    Ich wäre für Anregungen dankbar.

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