vereinfachtes Unterhaltsverfahren-Beschwerde

  • Hallo!
    Ich benötige mal euer Schwarmwissen, da mir ein blöder Fehler unterlaufen ist und ich mal Rat brauche wie ich nun am elegantesten vorgehen kann.
    Fall: Anhörung auf vereinfachte Festsetzung wurde abgesandt, der Beschluss wurde jedoch versehentlich bereits vor Ablauf der Einwendungsfrist erlassen :(
    Nun legt der Agg.-Vertreter (innerhalb der Einwendungsfrist) Beschwerde ein und stützt sich auf Einwendungen nach § 252 Abs. 2-4 FamFG, d.h. Beschwerde wäre nach § 256 FamFG nicht zulässig.
    Am liebsten würde ich der Beschwerde selbst abhelfen und den Beschluss aufheben und selbst neu fassen, das ist ja leider nicht möglich.
    Muss ich die Sache also als unzulässige Beschwerde ans OLG geben und dieses könnte dann meine Beschluss aufheben und zur weiteren Bearbeitung an das Familiengericht (Rechtspfleger) zurückverweisen?

    Gruß Stelaju

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!