Hallo,
freue mich über einen Rat bei folgendem Casus:
Ein Vollstreckungsauftrag aus 04/2022 wird durch den GV abgelehnt und zurück gegeben, mit dem Hinweis auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bereits in in 12/2021. Daraufhin wird die Forderung (titulierte vbuH) sofort zur Tabelle nachträglich mit allen erforderlichen Anlagen an den IV per Einschreiben angemeldet. Nach Schlusstermin teilt der IV auf Nachfrage mit, dass ihm eine Anmeldung nicht vorgelegen hat und die angebliche Sendung ihm nicht zugegangen sei. Die Anmeldung wurde jedoch durch Sendungsverfolgung als eindeutig zugestellt identifiziert. Der IV sieht sich nicht mehr zuständig und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.
Und nun?
Freue mich über Euren Input.
Viele Grüße....