Zwangsversteigerung und Zwangshypothek

  • Hallo zusammen,

    ich benötige dringend Eure Einschätzung, weil ich in der Kommentierung hierzu absolut nichts finden konnte: :(

    Mir liegt ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks X wegen einer titulierten Forderung gegen den Schuldner vor. Auf Grundstück Y der Schuldners, welches sich in einem anderen Grundbuch befindet, wurde wegen derselben Forderung bereits eine Zwangshypothek eingetragen.

    Darf ich die Zwangsversteigerung jetzt überhaupt noch anordnen :confused:

    Ich weiß, dass § 866 ZPO Zwangsversteigerung und Zwangshypothek nebeneinander zulassen. Aber ich dachte, das gilt nur bezüglich desselben Grundstücks. § 867 ZPO sagt ja zumindest, dass man eine Zwangshypothek nicht wegen desselben Betrags auf mehreren Grundstücken eintragen darf. Denn sonst läge ja eine doppelte Vollstreckung vor :eek:

    Danke schonmal für Eure Rückmeldungen :)

  • Ich hätte auch keine Bedenken.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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