Hallo zusammen,
ich benötige dringend Eure Einschätzung, weil ich in der Kommentierung hierzu absolut nichts finden konnte:
Mir liegt ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks X wegen einer titulierten Forderung gegen den Schuldner vor. Auf Grundstück Y der Schuldners, welches sich in einem anderen Grundbuch befindet, wurde wegen derselben Forderung bereits eine Zwangshypothek eingetragen.
Darf ich die Zwangsversteigerung jetzt überhaupt noch anordnen
Ich weiß, dass § 866 ZPO Zwangsversteigerung und Zwangshypothek nebeneinander zulassen. Aber ich dachte, das gilt nur bezüglich desselben Grundstücks. § 867 ZPO sagt ja zumindest, dass man eine Zwangshypothek nicht wegen desselben Betrags auf mehreren Grundstücken eintragen darf. Denn sonst läge ja eine doppelte Vollstreckung vor
Danke schonmal für Eure Rückmeldungen