Umfang Vertretung

  • Hallo zusammen,

    ich bin nach einem Gastspiel in der Kommunalverwaltung wieder in den Rechtspflegerdienst zurückgekehrt und wundere mich über so einiges…

    Ich bin in Teilzeit beschäftigt und habe an Vertretung rein von den Endziffern bzw. Buchstaben deutlich mehr zu vertreten als meine eigene Arbeitszeit beträgt.
    So habe ich z.B. in Strafsachen selbst 3 Endziffern zu bearbeiten, muss aber 7 Endziffern vertreten. In Zwangsvollstreckung habe ich selbst 7 Buchstaben zu bearbeiten, muss aber 17 Endziffern vertreten.
    Ist das zulässig? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, wo steht das? Bundesland ist Hessen.

    Danke schön und liebe Grüße
    Nefili


  • Aber da ja in Vertretung nie alles zu machen ist, sondern üblicherweise nur das eilige, kann man so doch auch nicht rechnen

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Bei uns wird z.B. in der Regel bis auf einige „Spezialfälle“ (schon beanstandete Verfahren, Umfangssachen…) alles vertreten. „Wiedervorlage nach Rückkehr“ ist eher die Ausnahme, nicht die Regel. Aber in Abteilungen mit weniger „Masse“ (K-Sachen z. B.), machen es die Kollegen durchaus auch mal anders. Ist letztlich Absprachesache.
    Deshalb ist es auch schwierig etwas dazu zu sagen, ob Nefilis Vertretungspensum „angemessen“ ist.
    Eine verbindliche Regelung dazu wäre mir ebenfalls nicht bekannt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Na ja, mein normales Referat ist so groß das ich es in einer 40 h Woche gerade so schaffe. Wenn ich also mit Vertretung nicht 80 h bleiben will, muss ich priorisieren - indem ich von meinem Referat was liegen lassen, um was in Vertretung zu machen.
    Was ich mache und was nicht, unterliegt meiner Verantwortung

  • …..Ich bin in Teilzeit beschäftigt und habe an Vertretung rein von den Endziffern bzw. Buchstaben deutlich mehr zu vertreten als meine eigene Arbeitszeit beträgt………

    was sagen die Kolleg*innen?
    Die verlieren doch auch, wenn keine adäquate Vertretung erfolgen kann.

    Die Verursacher*innen gemeinsam zur Rede stellen.
    Wer verbockt denn so einen dämlichen Geschäftsverteilungsplan?

  • …..Ich bin in Teilzeit beschäftigt und habe an Vertretung rein von den Endziffern bzw. Buchstaben deutlich mehr zu vertreten als meine eigene Arbeitszeit beträgt………

    Wer verbockt denn so einen dämlichen Geschäftsverteilungsplan

    Das würde ich mal so pauschal nicht unterschreiben. Vielleicht kleines Gericht, pro Abteilung nur zwei Kollegas (ist das jetzt richtig gegendert? ;-))? Ansonsten wie Vorredner, gemacht wird, was geht und dabei das Wichtigste zuerst, ob nun eigene oder Vertretungssachen.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Eine wichtige Frage wäre: Ist das der Umfang der Vertretung wenn ein oder zwei oder mehrere Kollegen ausfallen? So, wie Du es geschildert hast, wäre das ja mehr als ein Vollzeitreferat, also mehr als eine Person zu vertreten. In den Fällen der Mehrfachvertretung hat man immer mehr, als sein eigenes Referat ist und geht darüber letztlich baden, wenn das zu lange dauert. Daher sollte eine vernünftige Urlaubsplanung eine Mehrfachvertretung möglichst gsnz vermeiden oder auf kürzeste Überlappungszeiten beschränken.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich bin in Teilzeit beschäftigt und habe an Vertretung rein von den Endziffern bzw. Buchstaben deutlich mehr zu vertreten als meine eigene Arbeitszeit beträgt.

    Ich kenne es so, dass der gesamte Vertretungsumfang im Regelfall der Größe des eigenen Dezernats entspricht. Das lässt sich allerdings in den bereits angesprochenen Fällen nicht durchhalten, in denen Zweit- oder gar Drittvertretung zu leisten ist. Dein Beitrag lässt nicht erkennen, ob es sich bei Deiner Belastung um eine über das regelmäßige Maß hinausgehende handelt oder sie den "Normalfall" darstellt.

    Von Vorschriften, die diesen Komplex regeln, ist mir nichts bekannt. Die Entscheidungen zur Geschäftsverteilung sind entweder durch die Verwaltung oder, sofern vorhanden, durch das Präsidium zu treffen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Hallo zusammen,

    schade, dass es keine Erlasse oder ähnliches gibt. Ich bin nach den ersten 6 Wochen wieder in der Justiz kurz vor einem Burnout und bereue die Rückkehr zutiefst. Mit Gesprächen komme ich nicht weiter.

    Ich hab mit 60% 4 Sachgebiete zu schultern. Die Belastung ohne Vertretung beträgt 130%, d.h. ich arbeite 30 Stunden und erhalte Bezüge für 24 Stunden.
    Jedes Sachgebiet ist mit nur 2 Rechtspflegern besetzt. In 2 Sachgebieten beträgt meine Anteil 1/2 und ich vertrete 1/2. In einem Sachgebiet habe ich 3 Endziffern laut GVP zu bearbeiten und die restlichen 7 zu vertreten.
    In einem weiteren Sachgebiet habe ich 7 Buchstaben zu bearbeiten und die restlichen 17 zu vertreten. Aktuell vertrete ich 2 Sachgebiete, nämlich die 17 Buchstaben und einen 1/2 Anteil. Dazu kommen ab Donnerstag noch die 7 Endziffern hinzu. Mir selbst wurde eine Woche Urlaub aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt.

    Ich kann leider das Amtsgericht nicht wechseln, habe im aus familiären Gründen (Pflege eines Angehörigen) extra um einen Einsatz dort gebeten, da kaum Fahrzeit anfällt.

    Liebe Grüße
    Nefili

  • Hallo zusammen,

    schade, dass es keine Erlasse oder ähnliches gibt. Ich bin nach den ersten 6 Wochen wieder in der Justiz kurz vor einem Burnout und bereue die Rückkehr zutiefst. Mit Gesprächen komme ich nicht weiter.

    Ich hab mit 60% 4 Sachgebiete zu schultern. Die Belastung ohne Vertretung beträgt 130%, d.h. ich arbeite 30 Stunden und erhalte Bezüge für 24 Stunden.
    Jedes Sachgebiet ist mit nur 2 Rechtspflegern besetzt. In 2 Sachgebieten beträgt meine Anteil 1/2 und ich vertrete 1/2. In einem Sachgebiet habe ich 3 Endziffern laut GVP zu bearbeiten und die restlichen 7 zu vertreten.
    In einem weiteren Sachgebiet habe ich 7 Buchstaben zu bearbeiten und die restlichen 17 zu vertreten. Aktuell vertrete ich 2 Sachgebiete, nämlich die 17 Buchstaben und einen 1/2 Anteil. Dazu kommen ab Donnerstag noch die 7 Endziffern hinzu. Mir selbst wurde eine Woche Urlaub aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt.

    Ich kann leider das Amtsgericht nicht wechseln, habe im aus familiären Gründen (Pflege eines Angehörigen) extra um einen Einsatz dort gebeten, da kaum Fahrzeit anfällt.

    Liebe Grüße
    Nefili

    Was sagt denn deine Personalvertretung zu der ganzen Situation? Mindestens zur Ablehnung deines Urlaubsantrags wird sie ja hoffentlich angehört worden sein. Und auch wegen der Vertretungsregelung würde ich mal mit ihr sprechen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich pflege einen schwerst mehrfach behinderten Angehörigen und die Tagesstätte ist geschlossen. Soll ich den Mann mitnehmen?

  • Ich pflege einen schwerst mehrfach behinderten Angehörigen und die Tagesstätte ist geschlossen. Soll ich den Mann mitnehmen?



    Dann solltest du den Urlaub mit der Begründung beantragen oder hättest gleich vor dem Wiedereinstieg zwingende Abwesenheiten als Bedingung angeben müssen

  • mit der gleichen Begründung wollen ja Mütter von Kita-/Grundschulkindern zu bestimmten Zeiten Urlaub.

    Die Frage ist doch dann immer wie viele Kollegen sind noch übrig. Wenn alle einen guten Grund haben, zu einer bestimmten Zeit Urlaub zu wollen, können aber nicht alle und irgendwie muss ausgewählt/abgewogen werden.

    Wenn man dann neu kommt und die Planung ist fertig, kann man Pech haben. Man kann als Gericht ja nicht damit rechnen, dass ein Neueinsteiger sofort Urlaub will.

  • Nun, die Regelung und der Ernstfall sind nun da.
    M.M. nach: jetzt heißt es in allen Referaten (auch im eigenen) priorisieren und machen, was geht. Alles andere muss dann halt auch mal liegen bleiben.
    Niemand sollte verpflichtet sein, wegen der Vertretung nun Doppelschichten zu schieben, nur damit die Kollegen zufrieden sind.
    Wenn es Probleme gibt, würde ich direkt das Gespräch mit den Kollegen/Kolleginnen bzw. der Verwaltung suchen.
    Vielleicht ist es lediglich ein derzeitiges Problem und kommt bei künftigen Planungen nicht mehr vor.

  • Ich kann Schneewittchen und Anta nur zustimmen. Und ja, ich weiß (aus eigener Erfahrung als PR), daß auch die Personalvertretung nicht zaubern kann...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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