Hallo zusammen,
ich bin nach einem Gastspiel in der Kommunalverwaltung wieder in den Rechtspflegerdienst zurückgekehrt und wundere mich über so einiges…
Ich bin in Teilzeit beschäftigt und habe an Vertretung rein von den Endziffern bzw. Buchstaben deutlich mehr zu vertreten als meine eigene Arbeitszeit beträgt.
So habe ich z.B. in Strafsachen selbst 3 Endziffern zu bearbeiten, muss aber 7 Endziffern vertreten. In Zwangsvollstreckung habe ich selbst 7 Buchstaben zu bearbeiten, muss aber 17 Endziffern vertreten.
Ist das zulässig? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, wo steht das? Bundesland ist Hessen.
Danke schön und liebe Grüße
Nefili