Schuldanerkenntnis/Pflichtteilsverzicht

  • Hallo,
    ein recht umfangreicher Fall:

    Der Kindesvater ist im Jahr 2015 verstorben, der Großvater im Jahr 2016.
    Der Kindesvater und der Großvater hatten zu Lebzeiten ein Bauprojekt geplant und begonnen, welches erst nach dem Tod des Kindesvaters vollendet wurde (Gesamtaufwand ca. 8.000.000,- Euro). Das Grundstück war bereits zu Lebzeiten erworben worden, Eigentümer wurden der Kindesvater zu 48 %, der Großvater zu 52 %.

    Mit dieser Quote sollten sich die Beiden auch an den weiteren Bau- und Baunebenkosten beteiligen.

    Da der Kindesvater nicht über hinreichende Barmittel verfügte, sollte der Großvater seinem Sohn dessen Investitionsbedarf darlehnsweise zur Verfügung stellen (so die Behauptung). Die Investitionskosten wurden tatsächlich von dem Großvater allein bestritten.
    Einen schriftlichen Darlehnsvertrag gibt es nicht, angeblich wurde dieser mündlich vereinbart.

    Erben des Kindesvaters sind seine Frau und seine minderjährige Tochter zu je 1/2 Anteil.

    Erbin des (nachverstorbenen) Großvaters ist dessen Frau.

    Noch zu Lebzeiten des Großvaters schloss dieser mit der überlebenden Ehefrau des Kindesvaters, die gleichzeitig Mutter des erbenden Kindes ist, einen deklaratorischen Schuldanerkenntnisvertrag über einen Betrag von ca. 8.000.000,- Euro für die Kindesmutter selbst und für ihre Tochter. Als Begründung wird der vorbezeichnete Sachverhalt angegeben.

    Zur Begleichung des dem Anerkenntnis/bzw. dem mündlichen Darlehnsvertrag anteilig auf das Kind entfallenden Schuldbetrages wird nunmehr ein Pflichtteilsverzicht des Kindes nach dem Großvater erklärt in Höhe des auf das Kind entfallenden Schuldbetrages aus dem Anerkenntnis.

    Die überlebende Ehefrau des Großvaters und die Kindesmutter versichern beide eidesstattlich, dass der verstorbene Kindesvater und der Großvater mündlich vereinbart hätten, dass sie sich die Kosten für den Erwerb des Grundstücks und die Baukosten entsprechend der Quote an dem Grundstück teilen würden, und dass der Großvater seinem Sohn die Vorfinanzierung darlehnsweise zur Verfügung stellt. Zu einer schriftlichen Vereinbarung sei es nicht mehr gekommen aufgrund des verfrühten Todes des Kindesvaters.

    Nun stellen sich folgende Fragen:
    -kann das Zustandekommen des Darlehnsvertrages aufgrund der eidesstattlichen Versicherung unterstellt werden, der sich dann gegen die Erben richten würde ?
    -müsste dieser oder das später erklärte Schuldanerkenntnis familiengerichtlich genehmigt werden?
    -wie wird die Höhe des Darlehnsbetrages festgestellt ? Müssen alle Bau- und Baunebenkosten differenziert aufgestellt und belegt werden? Eine Summe wurde ja zwischen den Darlehnsparteien nicht vereinbart, lediglich die Absichtserklärung, die Kosten entsprechend der Grundstücksquote zu teilen.
    -kann der Pflichtteilsverzicht in Höhe der nachgewiesenen Bau- und Baunebenkosten genehmigt werden ?

    Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und herzliche Grüße,

    Henna

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