Hallo,
wir haben hier einen Schuldner gegen welchem wir einen ZV-Titel haben mit dem Attribut der vorsätzlichen unerlaubten Handlung.
Nunmehr stellten wir fest, dass dieser seit dem: 25.11.2019 gem. VR Auszug des AG-LPZ, Vorstandsmitglied eines Bürgervereins ist.
Damit wir eine ZV einleiten können, meine Frage an Euch:
Kann man irgendwelche ZV-Maßnahmen gegenüber dem Verein als Drittschuldner einleiten um so die Forderung pfänden zu können? Kann man ggf. das Vereinskonto (wo der Schuldner als Vereinsvorstand Gelder verwahrt), pfänden?
Danke für Eure Hilfe!