Im Kaufvertrag treten zwei Mitglieder des Verwaltungsrates zunächst für die Katholische Kirchengemeinde X auf und ferner für den Katholischen Pfarrfonds X. Käufer ist der Katholische Pfarrfonds.
Aufgrund § 1 KVVG Bistum Limburg werden die Kirchengemeinde und das Vermögen durch den Verwaltungsrat vertreten. Die Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats liegt mir vor.
Nun meine Frage, ob ich noch einen Nachweis über die Bestellung der zwei Mitglieder des Verwaltungsrates zu Mitgliedern benötige, sowie einen Nachweis der Vertretungsbefugnis. Im KVVG finde ich keinen Hinweis, wer den Verwaltungsrat vertritt.
Oder reicht die Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats mit Siegel aus?