Mir liegt ein Antrag vor auf Eintragung einer Buchgrundschuld.
Als Urkunden dazu habe ich die Grundschuldbestellungsurkunde aus 2020 und eine Abtretungserklärung von 2022.
Die Grundschuld soll direkt auf den Abtretungsgläubiger eingetragen werden.
Dass eine Kettenabtretung möglich ist weiß ich. Jedoch hadere ich damit, dass die Grundschuld bereits abgetreten wurde bevor diese durch Eintragung entstehen konnte. Hatte jemand schonmal diesen Fall und weiß Rat?