Hallo,
ich bin dabei ein geringstes Gebot zu berechnen.
Im Grundbuch steht bei dem Recht in der dritten Abteilung, dass die Zinsen "jährlich" fällig sind.
Ist damit dann nachträglich gemeint?
Wann ist der Beginn? Der Gläubiger hat ab Bewilligung gerechnet. Geht es nicht ab Eintragung?
Danke schon mal.
Jalu