Genehmigung Verkauf Pachtobjekt

  • Hallo,

    der Erblasser war Eigentümer eines Hauses auf einem Pachtgrundstück. Das Haus soll für 2.000,00 € vom Nachlasspfleger verkauft werden.

    Bedarf der Vertrag einer nachlassgerichtlichen Genehmigung? Wenn dann käme ja nur § 1812 BGB in Frage, aber der Wert von 3.000,00 € ist nicht erreicht.

    Wie wird hier in solchen Fällen verfahren?

  • Wenn die Hütte nicht mehr wert ist, sollte es gehen. Wenn.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Gibt es ein Gutachten darüber, dass das Haus nur 2.000,- € wert ist? Wer hat den Wert festgestellt?
    Was sagt der Pachtvertrag bezüglich der Bebauung?
    Ist es ein "Schrebergarten" mit Gartenhäuschen und es gibt einen neuen Pächter, der das haus mit übernimmt und abkauft?
    Ein paar mehr Infos wären nützlich.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Bedarf der Vertrag einer nachlassgerichtlichen Genehmigung?

    Nein.

    Einzig die Annahme des Kaufpreises wäre über §1812 BGB genehmigungsbedürftig, wenn der Kaufpreis 3.000 € übersteigt.

    Bei dem vorgetragenen Sachverhalt ist von NLG nur etwas zu veranlassen, wenn es Anzeichen für eine Pflichtverletzung des NLP gibt. Dazu ist im Sachverhalt nichts ersichtlich.

  • Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht bzw. was mit „Verkauf eines Hauses auf einem Pachtgrundstück“ gemeint ist. Insbesondere wegen § 94 BGB kann ich das Gesagte nicht nachvollziehen. Geht es um ein Erbbaugrundstück oder was ist denn mit „Haus“ gemeint?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht bzw. was mit „Verkauf eines Hauses auf einem Pachtgrundstück“ gemeint ist. Insbesondere wegen § 94 BGB kann ich das Gesagte nicht nachvollziehen. Geht es um ein Erbbaugrundstück oder was ist denn mit „Haus“ gemeint?

    Das Haus muss Scheinbestandteil i.S.d. §95 BGB sein. Das ist ja durchaus möglich.
    Wenn das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstückes wäre, fiele es wohl nicht in den Nachlass. Eine dezidierte Prüfung durch das NLG ist daher m.E. nicht veranlasst. Wenn der NLP festgestellt hat, dass das Haus Scheinbestandteil ist und daher als bewegliche Sache veräußert werden kann, gibt es ohne konkrete Anhaltspunkte m.E. keinen Grund daran zu zweifeln.

  • Es könnte aber auch in Neufünfland spielen, was aber am Ergebnis nichts ändern dürfte.

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  • Es handelt sich um ein Holzhaus, welchem auf einem Pachtgrundstück steht. Das Haus ist ziemlich runter gekommen und kann laut Gutachten nur noch abgerissen werden.

    Welche Maßnahmen könnte das NLG ergreifen, wenn vermutet wird, dass der Nachlasspfleger das Wert unter Wert verkauft?

  • Ok also scheint es ein „bewegliches“ Haus zu sein und damit eine bewegliche Sache. Für deren Verkauf braucht der NLP keine Genehmigung.

    Die Veräußerung von Sachen liegt im Ermessen des Nachlasspflegers. Das Gericht kann nur bei ganz offensichtlichen Pflichtverletzungen eingreifen und z.B. den Verkauf untersagen. Da muss aber schon echt ganz eindeutig sein, dass der Verkauf dem Nachlass wesentlich schadet. Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Damit bleibt es den Erben später, ggf. auf den Zivilweg Ansprüche gegen den NLP zu erheben.

    Man könnte als Gericht ja mal um einen Bericht bitten, wie der NLP auf den Wert gekommen ist.

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  • Ich muss hier nochmal nachfragen...

    Wie verhält es sich, wenn auf dem Pachtgrundstück ein festes Haus gebaut wurde? Das Haus wäre ja dann Bestandteil des Grundstücks.

    Der Nachlasspfleger müsste dann ggf. nur den Pachtvertrag kündigen. Könnte der Nachlasspfleger Ausgleichsansprüche gegen den Pächter für die Errichtung des Hauses geltend machen?

  • Ich muss hier nochmal nachfragen...

    Wie verhält es sich, wenn auf dem Pachtgrundstück ein festes Haus gebaut wurde? Das Haus wäre ja dann Bestandteil des Grundstücks.

    Der Nachlasspfleger müsste dann ggf. nur den Pachtvertrag kündigen. Könnte der Nachlasspfleger Ausgleichsansprüche gegen den Pächter für die Errichtung des Hauses geltend machen?

    Wenn dann meinst Du gegen den Verpächter, den der NaPfl. vertritt ja den Pächter. Meist sucht man einen Nachfolger für das Gartengrundstück im Verein und lässt sich von dem Nachfolgepächter den Wert auszahlen. Letzten hatte ich eine Sparte, da ist dann jedesmal ein Gutachter für die Gartenlauben zu bestellen.

    Bei Privatgrundstücken dieser Art muss der Verpächter nur eine Abstandszahlung zahlen, wenn er die Laube selber weiter nutzt, ansonsten hat er den Anspruch, das der Pächter zurückbaut vor Rückgabe des Pachtlandes.

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