Hallo,
der Erblasser war Eigentümer eines Hauses auf einem Pachtgrundstück. Das Haus soll für 2.000,00 € vom Nachlasspfleger verkauft werden.
Bedarf der Vertrag einer nachlassgerichtlichen Genehmigung? Wenn dann käme ja nur § 1812 BGB in Frage, aber der Wert von 3.000,00 € ist nicht erreicht.
Wie wird hier in solchen Fällen verfahren?