Einschreiben nicht abgeholt bzw. Rückschein nicht richtig ausgefüllt

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwei Probleme bei Zustellungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen ins Ausland. Einmal geht es in die Niederlande und einmal nach Lettland.
    Bei der Sache in die Niederlande habe ich bereits zweimal die Zustellung mit Einschreiben gegen Rückschein probiert. Beides mal kam der Brief zurück mit dem Vermerk "niet afgehaald" zurück. Ich weiß aber, dass die Anschrift der Schuldnerin auf jeden Fall richtig ist. Sie hat mir das sogar einmal am Telefon bestätigt, als sie von der Pfändung durch ihre Bank erfahren hatte, aber selber noch keinen PfüB bekommen hatte.
    Bei der Sache nach Lettland ist der Rückschein zurückgekommen mit Datum versehen aber nur mit einer Paraphe des Zustellers, kein vollständiger Name. Also auch hier ist die Zustellung nicht wirksam.

    Nun muss ich die förmliche Zustellung über Empfangsstellen vornehmen lassen, habe das aber noch nie gemacht. :confused: Ich weiß, dass ich die Formulare ausfüllen muss und wo ich die finden kann etc. Aber nun hat sich ja auch die EUZVO nochmal geändert und es gibt im europäischen Gerichtsatlas noch keine übersetzen länderspezifischen Informationen.
    Deshalb nun meine Fragen:

    1. Muss ich die Kosten die entstehen vorab vom Gläubiger einfordern? Art. 15 Abs.1 der VERORDNUNG (EU) 2020/1784 verwirrt mich irgendwie...
    2. Verstehe ich die neue Verordnung (Art.5) richtig, dass ich den Antrag jetzt elektronisch an die ausländische Empfangsstelle schicken muss? Das kann ja spaßig werden... wenn ja, woher weiß ich dann wo das per EGVP hingeschickt werden muss.

    Das ganze ist bei dem PfÜB noch extra nervig, da die Pfändung ja mit Zustellung an den DS sowieso schon lange wirksam geworden ist...

    Ich hoffe auf eure Hilfe:(
    Vielen Dank im Voraus!

  • Zumindest die zweite Frage kann ich beantworten: Die elektronische Übermittlung gibt es noch gar nicht. Zudem tritt sie ohnehin erst später in Kraft, bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden gilt noch altes Recht, Art. 37 Abs. 2 Verordnung (EU) 2020/1784.

  • Ich hatte zwar auch schon den Fall, dass mehrere Einschreiben gegen Rückschein in die Niederlande mir geplatzt sind (ich bekam die Post mit Vermerk "geweijgered" - entschuldigt mein Niederländisch - zurück), aber das war vor der letzten Reform.

    Für den Fall, dass ich Probleme mit der Zustellungen etc. ins Ausland habe, geht mein erster Blick immer zu den Grenzüberschreitenden Infos des AGs Warendorf. Vielleicht helfen die weiter?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Um mit dem einfachen anzufangen. Aus den Niederlanden bekommst du eine Rechnung. Da musst du im Vorfeld nichts machen.

    Nach Lettland musst du im Voraus 113,97 € zahlen. Das kannst du natürlich vorher vom Gläubiger anfordern.

    PS Niederlande mit IgR ist m.E. eh schwierig. Die niederländische Post schickt in der Regel die Rückscheine nicht zurück. Dazu sind sie nach dem Weltpostvertrag auch nicht verpflichtet, leider.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wenn die Zustellung mit Rückschein nicht funktioniert, sollte man m.E. keine weitere Zeit mit einem zweiten Versuch verschwenden, insbesondere, wenn die postlagernde Sendung nicht abgeholt wurde. Wieso sollte das beim zweiten Versuch besser werden? Sinnvoller erscheint mir dann der Wechsel zur Zustellung über die Rechtshilfebehörde.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Danke an euch alle, ihr habt mir schon sehr geholfen!

    @ AndraesH : das zweite Mal hatte ich nur probiert, da es bei dem ersten EgR einen Dreher bei der Hausnummer gab ( der Gläubiger hatte sich im Beschluss vertippt)... das hatte ich nicht noch extra erwähnt...

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