KV mit Auflassung von Flst. 600, 431/1 und 434.
Flst. 600 und Flst. 431/1 gehören einem Eigentümer mit Namen in Abteilung I.
Im GB von Flst. 434 steht in Abt. I kein namentlicher Eigentümer in Spalte 2 sondern:
Die jew. Eigt von Flst. 431, 436, 437, 438, 439.
in Spalte 4 zuletzt: Bzgl. Flst. 438: Aufgelassen am 10.1.2009.
Meine Fragen:
1) Muss ich jetzt unter einer weiteren lfd. Nr. in Abt. I im GB von Flst. 434 eine Eintragung vornehmen?
Ich dachte nein, es ändert sich ja nichts. Es erfolgt keine weitere Unterteilung.
2) Brauche ich vom Eigt. von Flst. 438 auch eine Zustimmung zum Verkauf bzgl. Flst. 431/1 in öffentlich begl. Form?
Flst. 438 stand nie im Eigentum des Veräußerers.
3) Wo gibt es lehrreiche Literatur zur Badischen Buchungsweise?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.