Hallo,
ich habe einen Schuldner, welcher Inhaber einer Gaststätte ist. Der Antrag Abgabe Vermögensauskunft blieb erfolglos, da er nicht an dem Termin teilnahm. Die Drittauskunft, Kontenabruf, ergab kein Ergebnis.
Als Gaststätteninhaber "muss" ich doch ein Konto nachweisen ....wenn nicht geschäftlich aber zumindest ein privates oder?