Geschäftskonto

  • Hallo,

    ich habe einen Schuldner, welcher Inhaber einer Gaststätte ist. Der Antrag Abgabe Vermögensauskunft blieb erfolglos, da er nicht an dem Termin teilnahm. Die Drittauskunft, Kontenabruf, ergab kein Ergebnis.
    Als Gaststätteninhaber "muss" ich doch ein Konto nachweisen ....wenn nicht geschäftlich aber zumindest ein privates oder?

  • Hallo,

    ich habe einen Schuldner, welcher Inhaber einer Gaststätte ist. Der Antrag Abgabe Vermögensauskunft blieb erfolglos, da er nicht an dem Termin teilnahm. Die Drittauskunft, Kontenabruf, ergab kein Ergebnis.
    Als Gaststätteninhaber "muss" ich doch ein Konto nachweisen ....wenn nicht geschäftlich aber zumindest ein privates oder?


    Woraus soll sich das ergeben? Aus der Pflicht die Umsatzsteuer ggf. unbar an die finanzkasse zu leisten? Wenn er aus Gründen zb kein Konto (mehr) bekommt und das Konto von Freund/Freundin mitbenutzt wird???
    ggf ist die Nachbesserung der va bzw der Aussicht eines Haftbefehls zur va der bessere Weg…

  • Hallo,

    ich habe einen Schuldner, welcher Inhaber einer Gaststätte ist. Der Antrag Abgabe Vermögensauskunft blieb erfolglos, da er nicht an dem Termin teilnahm. Die Drittauskunft, Kontenabruf, ergab kein Ergebnis.
    Als Gaststätteninhaber "muss" ich doch ein Konto nachweisen ....wenn nicht geschäftlich aber zumindest ein privates oder?


    Woraus soll sich das ergeben? Aus der Pflicht die Umsatzsteuer ggf. unbar an die finanzkasse zu leisten? Wenn er aus Gründen zb kein Konto (mehr) bekommt und das Konto von Freund/Freundin mitbenutzt wird???
    ggf ist die Nachbesserung der va bzw der Aussicht eines Haftbefehls zur va der bessere Weg…


    Spätestens seit Einführung Zahlungskontengesetz (ZKG) bekommt jeder ein Konto, wenn er angibt, keines zu besitzen. Und ja, das funktioniert in der Praxis auch.....

    Das Konto eines anderen zu benutzen (Kontoleihe) ist dagegen keine gute Idee und zieht, sofern es auffällt, immer Konsequenzen nach sich.

  • ....wie ist das eigentlich bei einem ZV-Auftrag mit Kassenpfändung. Wenn der GV zu einer Zeit in das Restaurant geht, wo man annimmt das Gäste zugegen sind, kann der GV die Kasse pfänden auch wenn der Schuldner nicht vor Ort ist? :gruebel:Oder muss dieser zugegen sein (was wohl nicht der Fall sein wird)

  • Kommt immer darauf an. Wenn ein Angestellter, der als Vertreter im Geschäftsbereich anzusehen ist, keine Einwendungen hat, geht das auch ohne Schuldner. Sperrt er sich, bedarf es eines Durchsuchungsbeschlusses.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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