Hallo,
Frage an die Fachleute vom Grundbuchamt:
Eine Grunddienstbarkeit soll gelöscht werden. Der Berechtigte der Dienstbarkeit beantragt und bewilligt die Löschung seines Rechts (notariell beglaubigte Erklärung).
Bedarf es für die Löschung in irgendeiner Art der Mitwirkung des Grundstückseigentümers?
Wenn's um die Löschung von Grundpfandrechten geht, dann bedarf es ja der Mitwirkung des Grundstückseigentümers, das weiß ich.
Aber gilt das auch für die Löschung von Grunddienstbarkeiten?